Das wöchentlich erscheinende Amtsblatt ist seit 1853 das offizielle Publikationsorgan des Kantons. Publiziert werden u. a. Informationen aus Landrat und Regierung sowie aus den Direktionen und Amtsstellen, Verfügungen, Änderungen im Handelsregister, Publikationen des Betreibungs- und Konkursamtes, Baugesuche, Informationen aus den Gemeinden und Ausschreibungen der selbständigen kantonalen Anstalten.
Aus Datenschutzgründen sind nur Ausgaben aufgeschaltet, die mindestens 100 Jahre alt sind. Folgende Jahrgänge sind aufgeschaltet und in ihrem Inhalt und im Register durchsuchbar:
Amtsblatt ab 1853 (Schutzfrist 100 Jahre)