Landsgemeindeprotokolle 1562-1736: Die Landsgemeinde war als Versammlung der stimmberechtigten Kantonsbürger die höchste Staatsgewalt Nidwaldens. Entstanden in der zweiten Hälfte des 14. Jh. wurde die Landsgemeinde 1996 abgeschafft. Die Protokolle der Landsgemeinden von 1562 bis 1736 sind in den ersten fünf Bänden der Landratsprotokolle enthalten. Ab 1737 wurden separate Protokollbände geführt.
Landratsprotokolle ab 1562: Der Landrat ist als Legislative die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Die frühneuzeitlichen Protokollbände des Landrats enthalten auch die Sitzungen von "Rät und Landleute" sowie des zweifachen und des dreifachen Landrats. Aus Datenschutzgründen (Einbürgerungen, Begnadingungen) sind nur die Protokolle aufgeschaltet, die mindestens 100 Jahre alt sind.
Wochenratsprotokolle 1580-1878: Der Wochenrat ist der Vorgänger des heutigen Regierungsrats. Der Name leitete sich vom wöchentlichen Sitzungsrhythmus ab.
Regierungsratsprotokolle ab 1878: Der Regierungsrat ist als Exekutive die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons. Aus Datenschutzgründen sind nur die Protokolle aufgeschaltet, die mindestens 100 Jahre alt sind.
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