Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schuf 1912 die rechtliche Grundlage für das eidgenössische Grundbuch. Vorher gab es in den meisten Kantonen kantonale Grundbücher, in Nidwalden ab 1886. Es wurde für jede Gemeinde geführt und enthält die Liegenschaftsblätter der einzelnen Parzellen. Die Nidwaldner Landesgemeinde beschloss 1964 die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs, das seither gemeindeweise in Kraft gesetzt wird. Die Überführung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Inkraftsetzungdaten in den Gemeinden sind: Stansstad 1970, Hergiswil 1975, Ennetbürgen 1979, Stans 1985, Buochs 1985, Ennetmoos 1987, Beckenried 1994, Emmetten 1999 und Oberdorf 2006,
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Kantonales Grundbuch im Archivverzeichnis