Wappen der Burgergemeinde Bern
Während Ende des 15. Jahrhunderts die meisten Berner Familien ein eigenes Wappen führten, war dies in späteren Zeiten nicht mehr der Fall. Ab dem 18. Jahrhundert wurden die Regeln der Heraldik nicht immer eingehalten. Zudem teilte man Neuburgern Wappen bereits ausgestorbener Familien zu. Erst die vom Kleinen Burgerrat erlassenen "Weisungen für die Eintragung der Familienwappen in das Stammregister der Burgergemeinde" regelte ab 1979 klar, dass neugeschaffene Wappen den Regeln der Heraldik entsprechen müssen und die Übernahme von Wappen ausgestorbener Familien nicht möglich ist.
Angaben zur vorliegenden Dokumentation
- Pro Wappen ist ein Eintrag vorhanden. Über längere Zeitperioden haben Familien aus Gründen des persönlichen oder zeitgenössischen Geschmacks mehrere Wappenvarianten verwendet.
- Bei frühneuzeitlichen Familien konnten die einzelnen Familien zum Teil nicht mehr auseinander gehalten werden. Es scheint, dass bei Einburgerungen mit demselben Familiennamen auch dasselbe Wappen gebraucht wurde. Dementsprechend können gerade frühneuzeitliche Wappen nicht eindeutig zugeordnet werden. Über Verweise sind die Einträge miteinander verknüpft.
- In Text und Bild wurden folgende Wappenbücher ausgewertet: Bernburgerliche Wappenbuch (1932), Wappenbuch Burgergemeinde (2003), Wappenregister der Burgergemeinde ab 2003. Für die Integration der Texte in die Datenbank wurde dem Wappenbuch Burgergemeinde (2003) der Vorzug gegeben.
- Die Dokumentation enthält nur bernburgerliche Wappen. Für Wappen von nicht bernburgerlichen Familien mit Heimatort im Kanton Bern können Sie sich an das Staatsarchiv Bern wenden.
DFG-Viewer
4 historische Wappenbücher sind vollständig digitalisiert und über den DFG-Viewer zugänglich
- Mss.h.h.XII.358: Wappenbuch der bernischen burgerlichen Geschlechter. Offizielle Registratur der bernischen Geschlechter, 1684.
- Mss.h.h.XVI.135: Bernisches Wappenbuch,1700.
- Mss.h.h.XIV.58: Wappenbuch des alten und neuen Adels der Schweiz (1), 1799.
- Mss.h.h.XII.59: Wappenbuch des alten und neuen Adels der Schweiz (2), 1799.
Benutzung der Wappen
- Das Führen der Wappen ist nur bei Abstammung in direkter Linie erlaubt.
- Die vorliegenden Wappenbilder sind nur mit Genehmigung der Burgergemeinde Bern (Burgerkommission, 031 328 86 11) zu verwenden.