Abteilung P umfasst nichtstaatliche Bestände von öffentlich-rechtlichen und privaten Körperschaften sowie von Privatpersonen, also beispielsweise Firmen-, Vereins- und Familienarchive oder Nachlässe. Bei jenen Privatarchiven, die sich als Depositum im Stadtarchiv befinden, sind unter Umständen Benutzungseinschränkungen zu gewärtigen.