Beschluss: 01.01.1889
siehe auch: Na.017-01-0250 Verordnung über die Verwaltung des Salzregals vom 29. November 1864, 1864.11.29 (Dokument/Regest)
Änderung siehe: Na.017-01-0480 Vertrag über Salzlieferung zwischen der Regierung des Kantons Appenzell Auserrhoden einerseits und dem Vereine der vier Schweizerischen Rheinsalinen nämlich der Saline Schweizerhalle und der Gesellschaft der drei aargauischen Salinen Rheinfelden, Ryburg und Kaiseraugst andererseits
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