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OS 27 (S. 26-32)
Beschluß des Kantonsrates betreffend Bewilligung eines Kredites von Fr. 101,000 für die Auszahlung der in § 85 des Wasserbaugesetzes vorgeschriebenen Nachsubvention an die Korrektion von Gewässern II. Klasse.
03.03.1903
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